Reglemente

Fachanwalt/Fachanwältin SAV

Kontakt

Schweizerischer Anwaltsverband
Marktgasse 4
Postfach 8321
3001 Bern
Tel. 031 313 06 06
Fax 031 313 06 16
info@swisslawyers.com

DE  |  FR
Home
Über den Fachanwalt
Suche Fachanwalt
Ausbildung
Weiterbildung
Reglemente
Medien
Sitemap
Disclaimer

Was braucht es zum Titel „Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV“? Welche Voraussetzungen muss ein Rechtsanwalt erfüllen, um zur Weiterbildung zugelassen zu werden? Wie viele Stunden für die einzelnen Kursmodule und das Eigenstudium aufgewendet werden? An dieser Stelle werden laufend neue Reglemente aufgeschaltet, welche die wichtigsten Informationen rund um die verschiedenen Fachanwaltstitel beantworten. Für spezifische Fragen werfen Sie einen Blick in die FAQs oder kontaktieren Sie das Generalsekretariat des Schweizerischen Anwaltsverbands.

Reglement Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV   (gültig ab 01.01.08)

Absenzenreglement 
 

Weiterbildungsreglement Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV  

 

Markenreglement Kollektimarke "Fachanwalt/Fachanwältin SAV" 
Markenreglement Kollektimarke "Avocat/e spécialiste FSA" 
Markenreglement Kollektimarke "Avvocato/a specialista FSA" 
Markenreglement Kollektimarke "Certified specialist SBA" 


Rekurskommission Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV
 

Präsident: 
Dr. Mirko Roš, Zürich

Vizepräsidentin:
Dr. Annka Dietrich, Basel

Mitglied:
Me Marc Labbé, Biel

Verfahrensordnung für Rekurse