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Fachanwalt/Fachanwältin SAV

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Schweizerischer Anwaltsverband
Marktgasse 4
Postfach 8321
3001 Bern
Tel. 031 313 06 06
Fax 031 313 06 16
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Mit der fundierten, praxisorientierten Ausbildung „Fachanwalt SAV“/“Fachanwältin SAV“ verstärken Anwälte ihre Kompetenz in einem spezifischen Rechtsbereich. Dadurch können sie noch besser und schneller auf die Bedürfnisse ihrer Klienten reagieren. Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) will den Rechtssuchenden nicht nur besonders ausgebildete, sondern ebenso erfahrene Berater zur Seite stellen. Deshalb muss, wer Fachanwalt werden will, mindestens fünf Jahre Praxiserfahrung als Rechtsanwalt und im Fachgebiet überdurchschnittliche Kenntnisse haben. Den Titel verleiht der SAV nach erfolgreich bestandener Ausbildung und Prüfung sowie einem Fachgespräch.

Der SAV garantiert in Zusammenarbeit mit den Universitäten Zürich, Basel, Fribourg, Lausanne, Luzern und St. Gallen für eine fundierte schweizweit einheitliche Ausbildung. Auch langfristig setzt sich der der SAV für die Qualitätssicherung ein: Fachanwälte sind verpflichtet, sich auf ihrem Gebiet laufend weiterzubilden oder zumindest Publikationen in diesem verfassen. Der Verband erteilt das Recht zur Führung des Titels "Fachanwalt SAV“/“Fachanwältin SAV" auf die Dauer von 10 Jahren. Danach muss der Anwalt belegen, dass er auch weiterhin im entsprechenden Fachgebiet tätig ist.