Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Fachanwalt/Fachanwältin SAV

Kontakt

Schweizerischer Anwaltsverband
Marktgasse 4
Postfach 8321
3001 Bern
Tel. 031 313 06 06
Fax 031 313 06 16
info@swisslawyers.com

DE  |  FR
Home
Über den Fachanwalt
Tätigkeitsbereiche
Vorteile für den Klienten
Erfolgsgeschichten
Berichte
Fachbereiche
FAQs
Suche Fachanwalt
Ausbildung
Weiterbildung
Reglemente
Medien
Sitemap
Disclaimer

Ein Auffahrunfall auf einer nassen Autobahn. Das Ergebnis: Eine Massenkarambolage. Wer muss für den Sachschaden aufkommen? Welche Ansprüche kann eine verletzte Person geltend machen? Und wie werden diese berechnet? Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht kennen sich nicht nur im Strassenverkehrsrecht aus, sondern auch in allen anderen Rechtsgebieten, die zu Schadenersatzerforderungen führen können. Dabei sind über das Haftpflichtrecht hinaus auch Kenntnisse des Sozialversicherungs- und Privatversicherungsrechts unverzichtbar.

Der Grossteil der Haftpflicht- und Versicherungsfälle wird mit Versicherungsgesellschaften, bei denen mit der Materie vertraute Haftpflichtspezialisten arbeiten, aussergerichtlich beigelegt. Für den Rechtssuchenden ist eine Vertretung auf demselben Niveau entscheidend. Oftmals geht es um sehr hohe Entschädigungsforderungen  – denn gerade bei Körperverletzungen ist teils mit Lohnausfällen über Jahre zu rechnen. Fachanwältinnen und Fachanwälte sind für solche Fälle gewappnet und wissen auch, wie mit „versteckten“ Schadensposten umzugehen ist.

Die ersten Fachanwältinnen SAV und Fachanwälte SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht schliessen ihr Weiterbildung im August 2008 ab.

Arbeitsrecht
Bau- und Immobilienrecht
Erbrecht
Familienrecht
Haftpflicht- und Versicherungsrecht