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Das Familienrecht ist eine Disziplin für sich und gleichzeitig wie kaum eine andere mit weiteren Rechtsgebieten verknüpft, vorwiegend mit Aspekten der Sozialversicherung, des Steuerrechts und des Erbrechts. Mit seinem vernetzten Wissen kann der Fachanwalt hier Hand zu effizienten und effektiven Lösungen bieten. Dieses benötigt er auch bei der Ausarbeitung von Ehe- oder Scheidungsverträgen. Rund die Hälfte der Schweizer Ehen wird zwischen einem Schweizer und einem ausländischen Ehepartner geschlossen. Hier bestehen wiederum Schnittstellen zum internationalen Privatrecht.
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht agieren bei familiären Konflikten auch stark als Vermittler. Die Konfliktdynamik in solchen Situationen sowie die Rolle des Anwalts erhält in der Ausbildung besondere Aufmerksamkeit. Verhandeln und Vermitteln stehen im Zentrum: In über 90 Prozent der Scheidungen und Trennungen werden früher oder später Vereinbarungen abgeschlossen. So können Fachanwältinnen SAV und Fachanwälte SAV Familienrecht nachhaltig schlichten und einen wesentlichen Beitrag zu einvernehmlichen Lösungen leisten.
Die ersten Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV für Familienrecht schliessen ihr Weiterbildung im August 2008 ab.
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