Erbrecht

Fachanwalt/Fachanwältin SAV

Kontakt

Schweizerischer Anwaltsverband
Marktgasse 4
Postfach 8321
3001 Bern
Tel. 031 313 06 06
Fax 031 313 06 16
info@swisslawyers.com

DE  |  FR
Home
Über den Fachanwalt
Tätigkeitsbereiche
Vorteile für den Klienten
Erfolgsgeschichten
Berichte
Fachbereiche
FAQs
Suche Fachanwalt
Ausbildung
Weiterbildung
Reglemente
Medien
Sitemap
Disclaimer

Wenn ein Testament verfasst oder vollstreckt werden soll, tauchen schnell viele Fragen auf. Können den Kindern unterschiedliche Erbteile vermacht werden? Ist eine Begünstigung zulässig? Oder wird gar der gesetzliche Pflichtteil verletzt? Rechtsanwälte mit dem Titel „Fachanwalt / Fachanwältin SAV  Erbrecht“ können auf diese und weitere Fragen umfassend Auskunft geben. Sie besitzen zudem in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Immobiliarsachenrecht sowie dem internationalen Privatrecht gute Kenntnisse – beispielsweise, wenn es um eine Ferienresidenz im Ausland geht.

Fachanwältinnen und Fachanwälte sind auf den Ausgleich bedachte Vermittler. Denn viele Angelegenheiten sind häufig auch mit emotionalen Faktoren verbunden. Bei Streitigkeiten übernehmen sie erbrechtliche Funktionen und Willensvollstreckungen, üben Erbschaftsverwaltung und Erbenvertretung aus. Sollten Erbschaftssteuern anfallen, stehen die Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Erbrecht als kompetente Ansprechpartner für die Planung und Ausführung zur Seite.

Beispiel siehe Erfolgsgeschichte

Arbeitsrecht
Bau- und Immobilienrecht
Erbrecht
Familienrecht
Haftpflicht- und Versicherungsrecht