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Wenn ein Testament verfasst oder vollstreckt werden soll, tauchen schnell viele Fragen auf. Können den Kindern unterschiedliche Erbteile vermacht werden? Ist eine Begünstigung zulässig? Oder wird gar der gesetzliche Pflichtteil verletzt? Rechtsanwälte mit dem Titel „Fachanwalt / Fachanwältin SAV Erbrecht“ können auf diese und weitere Fragen umfassend Auskunft geben. Sie besitzen zudem in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Immobiliarsachenrecht sowie dem internationalen Privatrecht gute Kenntnisse – beispielsweise, wenn es um eine Ferienresidenz im Ausland geht.
Fachanwältinnen und Fachanwälte sind auf den Ausgleich bedachte Vermittler. Denn viele Angelegenheiten sind häufig auch mit emotionalen Faktoren verbunden. Bei Streitigkeiten übernehmen sie erbrechtliche Funktionen und Willensvollstreckungen, üben Erbschaftsverwaltung und Erbenvertretung aus. Sollten Erbschaftssteuern anfallen, stehen die Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Erbrecht als kompetente Ansprechpartner für die Planung und Ausführung zur Seite.
Beispiel siehe Erfolgsgeschichte
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