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Die Suche nach einem Spezialisten in einem bestimmten Rechtsgebiet (Fachbereiche) kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Lange konnten sich Rechtsuchende dabei nur auf die Selbstdeklaration der Anwälte verlassen. Der Schweizerische Anwaltsverband garantiert mit dem Titel „Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV“ für eine fundierte, spezialisierte und schweizweit einheitliche Weiterbildung. Nach dem Erhalt des Titels besteht zudem eine Weiterbildungspflicht für Fachanwälte, die regelmässig überprüft wird.
Die erhöhte Kompetenz kommt dem Klienten bei komplexen Rechtsfragen stark zu Gute. Dank seiner besonderen Kenntnisse kann der Fachanwalt dessen Vorgaben häufig schneller und effektiver umsetzen. Darüber hinaus bleibt der Fachanwalt ein Generalist und übernimmt alle Aufgaben eines Rechtsanwalts, denn: Fachanwälte haben nach wie vor ein breites Wissen und Erfahrung im Schweizer Rechtssystem. Dies erlaubt ihnen, trotz ihrer Spezialisierung, den Rechtsuchenden in allen anderen Fachbereichen kompetent und umfassend beraten zu können.
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