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Steht ein Rechtsuchender vor einem komplexen Problem, stellt sich schnell die Frage: Wer ist der Spezialist, der mir weiterhelfen kann? Während sich der Rechtsuchende lange nur auf die Selbstdeklaration der Anwälte verlassen konnte, hat der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) 2006 ein neues Gütesiegel für die Fachgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Bau- und Immobilienrecht, Familienrecht und Haftpflicht- und Versicherungsrecht eingeführt. Rechtsanwälte mit dem Titel „Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV“ sind ausgewiesene Experten in einem oder mehreren dieser Fachgebiete.
Den Fachanwaltstitel erhalten nur Rechtsanwälte, die nochmals die Schulbank drücken: Bedingung ist das Absolvieren einer intensiven und praxisorientierten Weiterbildung sowie das Bestehen einer Prüfung und eines Fachgesprächs. Um zum Kurs zugelassen zu werden, werden neben überdurchschnittlichen Erfahrungen im Fachgebiet mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt vorausgesetzt. Dadurch ist sichergestellt, dass Fachanwälte, trotz der Spezialisierung, ihre Klienten in allen Rechtsbereichen kompetent und umfassend beraten und vertreten können.
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